So wird über eine Aufnahme entschieden
Über die Aufnahme und Berufung in den Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V. entscheidet der Vorstand. Verfügt der Antragsteller über eine ausreichende Qualifikation, erfolgt die Eintragung in die Sachverständigenrolle.
Durch die Eintragungsurkunde, dem Sachverständigenstempel mit Namenseintrag und dem Berufsausweis, wird die fachliche Qualifikation des Sachverständigen anerkannt und bestätigt.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Sachverständigenordnung unterstreicht die Qualität und Kompetenz des BSG e.V. - Sachverständigen.